Eine MwSt-Rechnung ist für den Vorsteuerabzug ungültig, wenn auch nur eine Pflichtangabe fehlt. In den meisten EU-Ländern und im UK muss jede vollständige Rechnung enthalten: (1) fortlaufende eindeutige Rechnungsnummer, (2) Ausstellungsdatum und (falls abweichend) Leistungsdatum, (3) Name, Anschrift und USt-IdNr. des Lieferanten, (4) Name, Anschrift des Kunden und (bei innergemeinschaftlichem B2B) seine USt-IdNr., (5) eindeutige Beschreibung mit Menge, (6) Nettobetrag, MwSt-Satz, MwSt je Satz und Bruttosumme, (7) Währung. Eine fehlende Kunden-USt-IdNr. bei grenzüberschreitendem B2B ist die häufigste Ursache für verweigerte Reverse-Charge-Behandlung — das Finanzamt veranlagt MwSt wie bei einem Inlandsverkauf. Vereinfachte Rechnungen (bis €100–€250 je nach Land) lassen einzelne Felder weg, Satz, Gesamtbetrag und Lieferantenkennzeichnung bleiben Pflicht. USt-IdNr. immer über VIES prüfen.